Aktuelles
BGH zum beA: technisch unmögliche Einreichung unverzüglich glaubhaft zu machen
Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden, auf den die BRAK hinweist (Az. IX ZB 17/22).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 25.04.2024Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren
- 25.04.2024Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
- 25.04.2024Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen
- 25.04.2024Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht sind unwirksam
- 25.04.2024Eine teure Reise nach Mekka – Jobcenter darf Geldgeschenk für Pilger-Reise auf Bürgergeld anrechnen
- 25.04.2024Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
- 25.04.2024Unzulässiger Kanzleiname: Betroffene können Registergericht nicht zum Einschreiten zwingen
- 25.04.2024BFH zum Reihengeschäft: Keine notwendige Beiladung des Ersterwerbers im finanzgerichtlichen Verfahren des Lieferers – Beweisvermutung nach Art. 9 Abs. 1 CMR