Aktuelles
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen: Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs bis zum 31.12.2023
Durch die gesetzliche Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken über den 31.12.2022 hinaus befristet bis zum 31.12.2023 hat das BMF die in dem BMF-Schreiben vom 02.07.2020 (BStBl I S. 610) enthaltenen Verwaltungsregelungen verlängert (Az. III C 2 - S-7030 / 20 / 10006 :006).
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