Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

BFH: Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i. S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Der BFH hatte zu entscheiden, wie das Tatbestandsmerkmal "Erstattungsüberhang" in § 10 Abs. 4b Satz 2 und 3 EStG auszulegen ist und ob die Voraussetzungen für die Erfassung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs erfüllt sind, wenn im Streitjahr keine geleistete Aufwendung in Gestalt einer Kirchensteuer-Zahlung vorliegt (Az. X R 1/20).

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