Aktuelles
Steuerliche Sonderregelung für France Télécom mit Gemeinsamem Markt unvereinbar
Der EuGH bestätigt das Urteil des EuG, nach dem France Télécom in jedem Jahr von 1994 bis 2002 eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfe erhalten hat. Die Entscheidung, mit der die Kommission diese Beihilfen festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet hat, ist rechtsgültig (Az. C-81/10 P).
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