Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Passive Rechnungsabgrenzungsposten für Aufwendungen in einem Leasingmodell

Ein Leasinggeber, für den ein Berater als alleiniger Ansprechpartner Dritten Leasingverträge als Finanzierungsmöglichkeit über 5 Jahre anbietet, kann einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten wegen der mit Abschluss und Ingangsetzung der Leasingverträge sofort fälligen Beraterhonorare in ihrer Steuerbilanz bilden, wenn die Beratungsleistungen des Beraters sich über die gesamte Leasingzeit erstrecken. So das FG Köln (Az. 10 K 2381/10).

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