Aktuelles
Kosten für 50. Geburtstag eines Unternehmers auch in Verbindung mit Firmenjubiläum keine Betriebsausgaben
Die Kosten für private Feiern von Unternehmern können steuerlich auch dann nicht als Betriebsausgaben des Unternehmens geltend gemacht werden, wenn z. B. ein runder Geburtstag zeitlich mit einem Firmenjubiläum zusammenfällt und der Unternehmer aus beiden Anlässen eine Feier veranstaltet. So das FG Berlin-Brandenburg (Az. 12 K 12087/07).
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