Aktuelles
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
Das BMF gibt die Änderungen des UStAE durch die Auswirkungen der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH bekannt (Az. III C 3 - S-7134 / 19 / 10003 :001).
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