Aktuelles
Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO
Die BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO und vom 2. Mai 2019 zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO werden geändert (Az. IV A 3 - S-0465 / 19 / 10004 :001).
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