Aktuelles
Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011
Für alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung im Hinblick auf die Lohnsteuerkarte. Danach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und gleichzeitig die elfstellige Identifikationsnummer das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen, so die OFD Koblenz.
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