Aktuelles
BMF: Empfehlung zur Anwendung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle für die Lohnsteuer-Außenprüfung
Seit dem 1. Januar 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen von Außenprüfungen die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung durch Datenzugriff zu prüfen. Um Zweifelsfragen und Unklarheiten zu den Inhalten von elektronischen Dateien und Datenfeldern, technische Schwierigkeiten beim Aufbereiten der elektronischen Daten sowie Datennachforderungen durch den Außenprüfer zu vermeiden, hat die Finanzverwaltung die "Digitale LohnSchnittstelle" erarbeitet und beschrieben.
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