Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

BMF: Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab dem 01.01.2011, § 15 Abs. 1b UStG

Das BMF hat aufgrund der Neuregelung des Vorsteuerabzugs für teilunternehmerisch genutzte Grundstücke durch das Jahressteuergesetz 2010 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass in weiten Teilen geändert.

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