Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

BFH: Kein Vorsteuerabzug aus Kläranlage-Baukosten für den Rechtsnachfolger eines Abwasserzweckverbandes

Lt. BFH kann ein aus einem Nichtunternehmen (Abwasserzweckverband) ausgegliedertes Unternehmen keinen Vorsteuerabzug aus Abschlagsrechnungen geltend machen, die an den Abwasserzweckverband gerichtet waren und von ihm auch bezahlt wurden.

Weiterlesen unter DATEV.DE

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