Aktuelles
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der infektionsschutzrechtlichen Generalklausel möglich
Die Schließung von Gastronomiebetrieben, die Ende Oktober 2020 zur Bekämpfung der "zweiten Welle" der Corona-Pandemie in einer saarländischen Rechtsverordnung angeordnet wurde, konnte auf die Generalklausel in § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes gestützt werden. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 4.22 und 3 CN 5.22).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 26.04.2024ifo Beschäftigungsbarometer gefallen (April 2024)
- 26.04.2024Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer
- 26.04.2024EU-Vorschläge zur Gewinnbesteuerung – kommen noch Verbesserungen für Unternehmen?
- 26.04.2024Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des Sorgerechts der getrenntlebenden Eltern
- 26.04.2024Motorboot stockt – Schadensersatzanspruch wegen arglistiger Täuschung?
- 25.04.2024Rechtmäßigkeit des sog. Quadratwurzelmaßstabs bei der Berechnung von Straßenreinigungsgebühren
- 25.04.2024Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
- 25.04.2024Keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen privaten Stiftungen