Aktuelles
BFH: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Einfuhr von Kaviar als persönlicher Gegenstand
Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 57 Abs. 5 Buchst. a VO Nr. 865/2006 dahingehend auszulegen ist, dass einem Einführer, der eine Gesamtmenge von mehr als 125 g Kaviar von Störartigen in einzeln gekennzeichneten Behältern mit sich führt und dafür weder ein (Wieder-)Ausfuhrdokument noch eine Einfuhrgenehmigung vorlegt, eine Menge von bis zu 125 g Kaviar zu überlassen ist, sofern die Einfuhr keinem der in Art. 57 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 865/2006 genannten Zwecke dient (Az. VII R 23/18).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 26.04.2024Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
- 26.04.2024Bundesrat billigt Solarpaket I
- 26.04.2024Bundestag verabschiedet Klimaschutzgesetz
- 26.04.2024Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2024
- 26.04.2024Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
- 26.04.2024Vorlage an EuGH: Ist Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland europarechtskonform?
- 26.04.2024Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaikanlagen vom Bundestag beschlossen
- 26.04.2024Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbstständige