Aktuelles
Syndikus in Frührente: Syndikuszulassung bleibt auch während Altersteilzeit bestehen
Beginnt die Freistellungsphase der Altersteilzeit, müssen die Kammern die Syndikuszulassung nicht nach § 46b Abs. 2 Satz 2 BRAO widerrufen. In einem solchen Fall lägen schon die Voraussetzungen für einen Widerruf nicht vor, da es sich lediglich um eine vorübergehende Unterbrechung der bisherigen Tätigkeit handele, so der AGH Berlin. Dies gelte, obwohl der „Frührentner“ vertragsgemäß nicht mehr an seinen Schreibtisch zurückkehren werde (Urteil vom 13.03.2024, Az. 1 AGH 7/21). Darauf weist die BRAK hin.
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 26.04.2024Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
- 26.04.2024Bundesrat billigt Solarpaket I
- 26.04.2024Bundestag verabschiedet Klimaschutzgesetz
- 26.04.2024Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2024
- 26.04.2024Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG
- 26.04.2024Vorlage an EuGH: Ist Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland europarechtskonform?
- 26.04.2024Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaikanlagen vom Bundestag beschlossen
- 26.04.2024Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbstständige