Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Fitnessstudio darf Vertrag nicht wegen Corona-Schließung verlängern

Das LG Würzburg hat einem Betreiber von Fitnessstudios untersagt, seinen Mitgliedern mitzuteilen, dass sich ihr Vertrag um die Zeit der coronabedingten Schließung verlängert. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt, der E-Mail-Anschreiben der VK Bodyfit GmbH als irreführend kritisiert hatte (Az. 11 O 684/21).

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