Aktuelles
Kraftstoffe, die für private, zu nichtgewerblichen Zwecken gecharterte und genutzte Freizeitwasserfahrzeuge verwendet werden, unterliegen der Verbrauchsteuer
Italien hat dadurch gegen das Unionsrecht verstoßen, dass es Kraftstoffe, die für private, von den Endnutzern zu nichtgewerblichen Zwecken gecharterte und genutzte Freizeitwasserfahrzeuge verwendet werden, von der Verbrauchsteuer befreit hat. Der Umstand, dass die Vercharterung eines Wasserfahrzeugs für die Person, die dieses Fahrzeug einem anderen zur Verfügung stellt, eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, rechtfertigt die in Rede stehende Steuerbefreiung lt. EuGH nicht (Rs. C-341/20).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 28.03.2024Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
- 28.03.2024Gesetzliche Neuregelungen im April 2024
- 28.03.2024BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
- 28.03.2024BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
- 28.03.2024BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
- 28.03.2024BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils
- 28.03.2024BFH: Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- 28.03.2024BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände