Aktuelles
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im Jahressteuergesetz 2010 ist mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar
Das BVerfG entschied, dass die Übergangsregelung des § 36 Abs. 4 KStG i. d. F. von § 34 Abs. 13f KStG i. d. F. des Jahressteuergesetzes 2010 (im Folgenden: § 36 Abs. 4 KStG) mit Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) teilweise unvereinbar ist. Sie führt bei einer bestimmten Eigenkapitalstruktur zu einem Verlust von Körperschaftsteuerminderungspotenzial. Dieses unterfällt, soweit es im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren realisierbar war, dem Schutzbereich von Art. 14 Abs. 1 GG. Der Eingriff in dieses Schutzgut ist nicht gerechtfertigt (Az. 2 BvR 1424/15).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 28.03.2024Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
- 28.03.2024Gesetzliche Neuregelungen im April 2024
- 28.03.2024BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
- 28.03.2024BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
- 28.03.2024BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
- 28.03.2024BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils
- 28.03.2024BFH: Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- 28.03.2024BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände