Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Bundeskabinett beschließt vorzeitiges Ende der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das BMAS aufmerksam.

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