Aktuelles
Lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG – Nichtbeanstandung
Die Grundsätze dieses BMF-Schreibens sind im Hinblick auf die lohnsteuerliche Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG anzuwenden, wenn eine für die Kalenderjahre 2020 bis 2023 vorzunehmende Änderung des Lohnsteuerabzugs nicht mehr zulässig ist (Az. IV C 5 - S-2342 / 20 / 10008 :003).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 24.04.2024Sammelklage gegen Vodafone: Anmeldung jetzt möglich
- 24.04.2024Land Hessen will Vereine unbürokratisch von GEMA-Kosten befreien
- 24.04.2024BGH bestätigt Amazons überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb
- 23.04.2024Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus
- 23.04.2024Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
- 23.04.2024Recht auf Reparatur: Bundesweiten Reparaturbonus jetzt in Deutschland umsetzen
- 23.04.2024Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für Abzugsteuer
- 23.04.2024BMAS veröffentlicht Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung