Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer  

Aktuelles

Ausgangsbeschränkung nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 31. März 2020 war unverhältnismäßig

Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 in der Fassung der Änderungsverordnung vom 31. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 CN 2.21).

Weiterlesen unter DATEV.DE

Zurück

RSS Newsfeed
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!

 
Diese Website verwendet Cookies, um Ihren Besuch hier effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies und zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.