Aktuelles
BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen durch Facebook vor
Der BGH hat darüber zu entscheiden, ob ein Verstoß des Betreibers eines sozialen Netzwerks gegen die datenschutzrechtliche Verpflichtung, die Nutzer dieses Netzwerks über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu unterrichten, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründet und von Verbraucherschutzbänden verfolgt werden kann (Az. I ZR 186/17).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 24.04.2024Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
- 24.04.2024Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
- 24.04.2024Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern
- 24.04.2024Rentenanpassung 2024: Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich
- 24.04.2024Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
- 24.04.2024Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
- 24.04.2024Bundesregierung hebt Wachstumsprognose leicht an – strukturelle Herausforderungen bleiben
- 24.04.2024Finanzmarktdigitalisierungsgesetz passiert Finanzausschuss