Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer  

Aktuelles

BFH: Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Der BFH hat zu den Fragen Stellung genommen, ob ein Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO mit dem Hinweis auf den Ursprung einer Forderung aus einem Steuerstrafverfahren bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung ergehen kann und ob das Finanzamt im Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO die Ausnahme von der Restschuldbefreiung feststellen kann (Az. VII R 23/21).

Weiterlesen unter DATEV.DE

Zurück

RSS Newsfeed
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!

 
Diese Website verwendet Cookies, um Ihren Besuch hier effizienter und benutzerfreundlicher zu gestalten. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies und zum Schutz Ihrer Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.