Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde zulässig

Das OVG Niedersachsen hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, mit dem die Vorinstanz die Klage einer Hundebesitzerin gegen die im Verhältnis zu einem normalen Hund ca. 11-fach höhere Besteuerung ihres Staffordshire-Bullterriers abgewiesen hatte (Az. 9 LA 163/10).

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