Aktuelles
Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb bei Beschäftigung benachteiligter Personen
Ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb teils Zweckbetrieb, teils nicht, wird die steuerbegünstigte Gesamtrichtung also wesentlich beeinträchtigt, so ist insgesamt kein Zweckbetrieb anzunehmen. So das FG Thüringen (Az. 2 K 29/09).
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