Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

1 %-Regelung ist verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Vorschriften zur Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Kfz verfassungsgemäß sind. Der Gesetzgeber müsse die im Kfz-Handel gewährten üblichen Rabatte bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen (Az. 9 K 394/10).

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