Aktuelles
Kindergeldanspruch besteht auch für ein während der Ausbildung erkranktes Kind
Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Dies entschied das FG Münster (Az. 11 K 1832/19).
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