Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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BFH: Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer ist und somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern können (Az. VI R 54/17).

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