Aktuelles
BFH: Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer ist und somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern können (Az. VI R 54/17).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 28.03.2024Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres?
- 28.03.2024Gesetzliche Neuregelungen im April 2024
- 28.03.2024BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
- 28.03.2024BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
- 28.03.2024BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
- 28.03.2024BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils
- 28.03.2024BFH: Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- 28.03.2024BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände