Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

BFH: Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob es dem Alleinerben nach dem Tod des verpflichteten Erblassers möglich ist, seinen nunmehr gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch geltend zu machen und als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, auch wenn der Anspruch bereits verjährt ist (Az. II R 17/16).

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