Aktuelles
Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer - Einfuhr für das Unternehmen
Aus der Praxis wurde die Frage gestellt, ob sich der Zeitpunkt der Lieferung für Zwecke des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG oder nach dem Zivilrecht (z. B. Incoterms) bestimmt. Zur Klarstellung teilt das BMF mit, dass weiterhin die bereits in Abschnitt 3.12. Abs. 7 UStAE vertretene Verwaltungsauffassung gilt und der UStAE dementsprechend geändert wird (Az. III C 2 - S-7300-a / 19 / 10001 :004).
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