Aktuelles
BFH: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten
§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. So entschied der BFH (Az. II R 9/18).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 25.04.2024Gebühren für Flugsicherung: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder ein
- 24.04.2024Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
- 24.04.2024Parlament nimmt Richtlinie über Plattformarbeit an
- 24.04.2024Pro und Contra zu Gesetzentwurf zu Anwalts- und Notarkammern
- 24.04.2024Rentenanpassung 2024: Renten steigen zum 1. Juli erneut deutlich
- 24.04.2024Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
- 24.04.2024Klage auf Erteilung einer Gleichwertigkeitsbescheinigung im Bereich des Strahlenschutzes erfolglos
- 24.04.2024Bundesregierung hebt Wachstumsprognose leicht an – strukturelle Herausforderungen bleiben