Aktuelles
BFH: Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten Einkommensteuerbescheids des Anteilseigners
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Steuerbescheid gegenüber dem Gesellschafter, dem eine vGA zuzurechnen ist, nach § 32a Abs. 1 KStG aufgehoben oder geändert werden kann, obwohl gegenüber der Körperschaft der Körperschaftsteuerbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung der vGA noch nicht erlassen, aufgehoben oder geändert worden ist (Az. VIII R 2/17).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 19.04.2024Corona-Pandemie: OVG Saarland muss erneut über die Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels im Februar und März 2021 entscheiden
- 19.04.2024Erfolgsfaktor Daten: Industrie offen, aber noch zurückhaltend bei Manufacturing-X
- 19.04.2024Erzeugerpreise März 2024: -2,9 % gegenüber März 2023
- 19.04.2024Streit um Erbe: Der letzte Wille ist (nicht immer) eindeutig
- 19.04.2024Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
- 19.04.2024Neue Initiativen der EU-Kommission: Langzeitarbeitslosigkeit verringern, erschwinglichen Wohnraum schaffen
- 18.04.2024Väter werden bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten nicht diskriminiert
- 18.04.2024Kryptowährungen: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten