Aktuelles
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli 2020
Das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020. Hierzu stimmt das BMF derzeit einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen bleibt abzuwarten. Der hier verfügbare Entwurf gibt den Stand vom 11. Juni 2020 wieder (Az. III C 2 - S-7030 / 20 / 10009 :004).
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