Aktuelles
Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 06.05.2020
Die am 06.05.2020 mit Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert (Az. IV B 3 - S-1301-BEL / 20 / 10002 :001).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 23.04.2024Die kommende Pflichtprüfung für Nachhaltigkeitsberichte fordert die deutsche Wirtschaft heraus
- 23.04.2024Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden
- 23.04.2024Recht auf Reparatur: Bundesweiten Reparaturbonus jetzt in Deutschland umsetzen
- 23.04.2024Steuerrisiko für Senioren: DStV-Präsident wirbt für Abzugsteuer
- 23.04.2024BMAS veröffentlicht Digitalisierungsstrategie der Arbeits- und Sozialverwaltung
- 23.04.2024Mehr Prozess- und Produktinnovationen in Deutschland als im EU-Durchschnitt
- 23.04.2024Exporte in Nicht-EU-Staaten im März 2024: voraussichtlich -0,8 % zum Februar 2024
- 23.04.2024Strittige Erdgasjahresabrechnung: Unterbliebene Gasablesung