Aktuelles
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD neu gefasst (Az. IV A 4 - S-0316 / 19 / 10003 :001).
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