Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Forderung des DStV: kein Ausweis latenter Steuern bei den Rückstellungen

Seit dem BilMoG sind kleine Gesellschaften nach dem Wortlaut des § 274a Nr. 5 HGB von der Abgrenzung latenter Steuern befreit. Anderer Meinung sind Teile des Schrifttums und das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW). Dazu hat der DStV nun Stellung bezogen.

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