Aktuelles
"Essen auf Rädern" keine haushaltsnahe Dienstleistung
Das FG Münster entschied, dass Kosten für gelieferte Mahlzeiten keine haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG darstellen und dass die Erhöhung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG auf 1.200 Euro erst ab dem Jahr 2009 gilt (Az. 14 K 1226/10).
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