Aktuelles
BFH: Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung
Lt. BFH kommt die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO in den Fällen der Antragsveranlagung des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG nicht in Betracht.
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