Aktuelles
Freistellungsaufträge sowie Verrechnung von Verlusten im Zusammenhang mit dem Zufluss von Kapitalerträgen
Nach bisheriger Rechtslage führte die Verrechnung von Verlusten und die Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen nicht zu einer Minderung des Steueraufkommens aus Dividendenerträgen. Die Erstattungsbeträge waren bei den zerlegungsrelevanten Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 und Nr. 8 bis 12 EStG zu berücksichtigen. Lt. Verfügung des BMF soll dieser Grundsatz weiterhin Anwendung finden.
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