Aktuelles
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Kapitalbeteiligungen in Drittstaaten erst ab dem VZ 2002 anwendbar
Das Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen gemäß § 8b Abs. 3 KStG ist auch auf Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften aus sog. Drittstaaten unabhängig von der Höhe der Beteiligung generell erstmals im Veranlagungszeitraum 2002 anwendbar. So das FG Köln.
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