Aktuelles
BFH: Klageänderung bei Gewinnfeststellungsbescheiden - Rechtsschutzmöglichkeiten
Lt. BFH wird ein während des finanzgerichtlichen Verfahrens geänderter Gewinnfeststellungsbescheid nach § 68 FGO nur hinsichtlich der bereits zulässig mit der Klage angefochtenen Besteuerungsgrundlagen (partiell) Gegenstand des anhängigen Verfahrens. Gegen die übrigen im Änderungsbescheid korrigierten Besteuerungsgrundlagen kann der Steuerpflichtige Einspruch einlegen.
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