Aktuelles
BFH: Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Bestimmung des Leistungsempfängers bei Durchführung einer HU nach § 29 StVZO
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Kfz-Werkstatt, welche im Auftrag ihrer Kunden ein Kfz zum TÃœV vorführt, Leistungsempfängerin der TÃœV-Untersuchungsleistungen ist, so dass sie einen Anspruch auf Rechnungserteilung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis hat oder ob die Leistungsbeziehungen des TÃœV nur direkt zu den Kunden der Werkstatt bestehen.
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