Aktuelles
Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit - Prüfungspflichten bei Zeichnungsrecht des Sachgebietsleiters
Eine nur oberflächliche Bearbeitung des Steuerfalles hindert lt. FG Düsseldorf eine Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nicht. Häufen sich aber die Unachtsamkeiten und wird Zweifeln, die sich aufdrängen, nicht nachgegangen, so ist kein einem Schreibfehler oder Rechenfehler ähnliches mechanisches Versehen mehr gegeben.
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