Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, Steuerberater, Rechtsbeistand in München-Laim, Wirtschaftsberatung, Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfer
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Aktuelles

Zuordnung von Einkünften des Insolvenzschuldners aus nichtselbständiger Tätigkeit

Einkommensteuerschulden des Insolvenzschuldners aus einer nach Insolvenzeröffnung aufgenommenen nichtselbständigen Tätigkeit ohne Verwendung von Gegenständen aus der Insolvenzmasse sind keine Massekosten oder -schulden und müssen gegenüber dem Insolvenzschuldner selbst durch Leistungsbescheid festgesetzt werden. So das FG Münster.

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