
Aktuelles
BGH entscheidet zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen COVID-19
Der BGH hat auf der Grundlage einer Vorabentscheidung des EuGH entschieden, welche Umstände für die Beurteilung der Frage maßgeblich sind, ob ein Reisender, der vor Beginn der Reise vom Vertrag zurückgetreten ist, von der Zahlung einer Entschädigung an den Reiseveranstalter gem. § 651h Abs. 3 BGB befreit ist (Az. X ZR 53/21, X ZR 3/22, X ZR 55/22).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 21.03.2025Bundesrat stimmt KostBRÄG 2025 zu: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld
- 21.03.2025Die RVG-Anpassung kommt – Zustimmung des Bundesrates
- 21.03.2025Bundesrat: Betreuer und Vormünder erhalten mehr Geld
- 21.03.2025Schuldenbremse und Sondervermögen – Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
- 21.03.2025Deutsche Industrie im Wandel: Mehr Dienstleistung, weniger Fertigung
- 21.03.2025Erzeugerpreise für Dienstleistungen im Jahr 2024 um 2,4 % gegenüber 2023 gestiegen
- 21.03.2025Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder – Darlegungs- und Beweislast
- 21.03.2025Höhere Wehrdienst-Gehälter besser als Wehrpflicht