Aktuelles
Keine Inanspruchnahme eines Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
In zwei Verfahren betreffend die Aussetzung der Vollziehung hat das FG Münster entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist (Az. 2 V 693/24 Kfz und 2 V 699/24 Kfz).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 20.09.2024Erzeugerpreise im August 2024: -0,8 % gegenüber August 2023
- 20.09.2024Kostenfreier ÖPNV auch für Hilfe zur Pflege beziehende schwer- und erheblich gehbehinderte Heimbewohner
- 19.09.2024Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
- 19.09.2024Wohnungsbau: BRAK hält geplante Vereinfachungen für nur bedingt geeignet
- 19.09.2024Niedersächsisches Finanzgericht lässt Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu
- 19.09.2024Online-Plattformen für die Buchung von Unterkünften: Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grundsätzlich nicht als „Nebenabreden“ angesehen werden
- 19.09.2024BFH: Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
- 19.09.2024BFH: Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente