
Aktuelles
Berufsgeheimnis und DAC-6
Die Generalanwältin am EuGH Kokott stellte am 30. Mai 2024 in ihren Schlussanträgen in der Rs. C-432/23 fest, dass das anwaltliche Berufsgeheimnis auch die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst, die Richtlinie 2011/16/EU (sog. DAC-6) sei aber trotz ihres Ermessensspielraums im Hinblick auf die Vertraulichkeit nicht ungültig. Darauf weist die BRAK hin.
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 12.02.2025Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
- 12.02.2025Automatenkiosk darf vorerst weiterhin auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
- 12.02.2025EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor
- 12.02.2025BGH legt Frage zur Geschäftsführerhaftung für Kartellbußgelder dem EuGH vor
- 12.02.2025Berufung in Verfahren wegen Verzichts auf NRW-Soforthilfen 2020 zugelassen
- 11.02.2025Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit eines früheren niedersächsischen Grundschulrektors erfolgreich
- 11.02.2025Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle am 10. Februar 2025
- 11.02.2025Nur leichte Erholung bei Gründungen in nicht-forschungsintensiven Branchen