
Aktuelles
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend vororganschaftliche Mehrabführungen teilweise nichtig
Das BVerfG entschied, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) teilweise nichtig ist (Az. 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14).
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 31.03.2023Rücktritt von Kreuzfahrt wegen Corona-Pandemie
- 31.03.2023Grundbesitzbewertung: Anwendung der Vorschriften für die Bewertung des Grundvermögens im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes i. d. F. des JStG 2022 vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294)
- 31.03.2023IFRS-Foundation: Rechnungslegungstaxonomie 2023 veröffentlicht
- 31.03.2023Ab Herbst: Digitale Kfz-Zulassung
- 31.03.2023Pläne für Änderungen im Disziplinarrecht: Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf
- 31.03.2023Abflugflughafen als erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern
- 31.03.2023Deutschlandticket kommt
- 31.03.2023Keine Mehrheit für Vorschlag zur Kindergrundsicherung