Aktuelles
Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. Dies hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 28 K 563.19).
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