Aktuelles
Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Kraft getreten - Anträge können ab jetzt gestellt werden
Nachdem die EU-Kommission die Ende des letzten Jahres durch Bundesgesetz eingeführte Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gebilligt hat, ist diese Regelung zum 30.01.2020 in Kraft getreten. Das FinMin Niedersachsen weist darauf hin, dass die Regelung eine ausgeglichene durchschnittliche Besteuerung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft in aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren mit stark schwankenden Ergebnissen ermöglicht.
Weiterlesen unter DATEV.DE
Alle Dipl.-Kfm. Schulz + Partner GmbH, München News können Sie auch als RSS Newsfeed abonnieren, klicken Sie einfach auf das XML-Symbol und tragen Sie die Adresse in Ihren Newsreader ein!
Aktuelles
- 28.03.2024BFH zum Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren
- 28.03.2024BFH: Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen
- 28.03.2024BFH: Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß
- 28.03.2024BFH: Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils
- 28.03.2024BFH: Steuerbare Umsätze, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde
- 28.03.2024BFH zur Differenzbesteuerung für Kunstgegenstände
- 28.03.2024BFH zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
- 28.03.2024Geschäftsklima im Einzelhandel vor Ostern deutlich verbessert